WÄRMEBRÜCKEN
Wärmebrücken sind örtlich begrenzte wärmetechnische
Schwachstellen in der wärmegedämmten Außenhülle
eines Gebäudes. An solchen Stellen findet im Vergleich
zu den umgebenden, wärmebrückenfreien („ungestörten“)
Bauteilflächen ein erhöhter Wärmefluss vom
Gebäudeinneren nach außen statt.
Dies führt einerseits zu einem größeren Transmissionswärmeverlust
und damit zu einem höheren Heizenergieverbrauch.
In ungünstigen Fällen kann bei Niedrigenergiegebäuden
durch Wärmebrücken der Transmissionswärmeverlust
des Gebäudes um bis zu 40 % des ohne
Wärmebrückenwirkungen berechneten Wertes steigen.
Andererseits bewirken Wärmebrücken in der Regel eine
örtlich begrenzte raumseitige Abkühlung der Bauteile.
Oft sinkt dadurch die Oberflächentemperatur so stark ab,
dass der Taupunkt des in der Raumluft enthaltenen
Wasserdampfes unterschritten wird und Kondenswasser
ausfällt. Das kann zu Feuchteschäden und
insbesondere gesundheitlich bedenklicher Schimmelpilzbildung
führen und muss schon aus diesem Grund
vermieden werden.
Auch Undichtigkeiten der luftdichten Gebäudehülle,
Kap. 9, können Wärmebrücken darstellen. Außerdem
führen Leckagen, die in der Umgebung von Wärmebrücken
auftreten, oft zu einer Verschärfung der Probleme.
Tritt durch eine solche Leckage Luft in das Gebäude
ein, erfolgt eine weitere Abkühlung im Bereich der
Wärmebrücke. Wird die Leckage dagegen von innen
nach außen durchströmt, so wird vermehrt feuchte, warme
Raumluft in den Bereich der Wärmebrücke geleitet
und führt dort zu verstärkter Tauwasserbildung.
Zitat aus:
RWE Bau-Handbuch (13. Ausgabe)
VWEW Energieverlag GmbH